Geschäftsverlauf

Volkswagen AG (Kurzfassung nach HGB)

ABSATZ

Die Volkswagen AG setzte im Geschäftsjahr 2018 insgesamt 2.597.126 (2.584.375) Fahrzeuge ab. Der Anteil der im Ausland abgesetzten Fahrzeuge lag bei 71,0 (70,0) %.

PRODUKTION

Im Berichtsjahr fertigte die Volkswagen AG in ihren fahrzeugproduzierenden Werken Wolfsburg, Hannover und Emden insgesamt 1.113.415 Fahrzeuge (−9,1 %).

BELEGSCHAFT

An den Standorten der Volkswagen AG waren zum 31. Dezember 2018 – ohne die Mitarbeiter, die für Tochtergesellschaften tätig sind – insgesamt 119.394 (117.420) Personen beschäftigt; davon waren 5.009 (4.953) Auszubildende. In der passiven Phase der Altersteilzeit befanden sich 4.785 (4.380) Mitarbeiter.

Der Anteil weiblicher Arbeitnehmer an der Belegschaft belief sich auf 17,3 (17,1) %. In Teilzeit beschäftigte die Volkswagen AG 5.883 (5.069) Personen. Ausländische Mitarbeiter machten einen Anteil von 6,3 (6,1) % aus. Im gewerblichen Bereich der Volkswagen AG verfügten im Berichtsjahr 83,2 (83,4) % der Mitarbeiter über eine abgeschlossene Berufs- oder Zusatzausbildung. Die Quote der Mitarbeiter mit einem Hoch- oder Fachhochschulabschluss betrug im selben Jahr 19,5 (18,9) %. Das Durchschnittsalter der Belegschaft lag im Geschäftsjahr 2018 bei 43,9 (43,6) Jahren.

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LEISTUNGEN AN DIE BELEGSCHAFT DER VOLKSWAGEN AG

Mio. €

 

2018

 

%

 

2017

 

%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Direktentgelt einschließlich Barnebenleistungen

 

8.175

 

70,6

 

7.637

 

70,7

Soziale Abgaben

 

1.437

 

12,4

 

1.361

 

12,6

Bezahlte Ausfallzeiten

 

1.350

 

11,7

 

1.161

 

10,7

Altersversorgung

 

611

 

5,3

 

640

 

5,9

Gesamtaufwand

 

11.573

 

100,0

 

10.799

 

100,0

FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Die Forschungs- und Entwicklungskosten der Volkswagen AG nach HGB erhöhten sich im Berichtsjahr auf 5,6 (4,8) Mrd. €. In diesem Bereich waren am Ende des Berichtsjahres 12.796 (12.332) Personen beschäftigt.

AUSGABEN FÜR DEN UMWELTSCHUTZ

Die Ausgaben für den Umweltschutz werden in Investitionen und Betriebskosten für produktionsbezogene Umweltschutzmaßnahmen unterschieden. Von den Gesamtinvestitionen zählen lediglich die Positionen zu den Umweltschutzinvestitionen, die mit der alleinigen oder überwiegenden Zielsetzung des Umweltschutzes getätigt werden. Hierbei unterscheidet man zwischen additiven und integrierten Investitionen. Additive Umweltschutzmaßnahmen sind separate, dem Produktionsprozess vor- oder nachgeschaltete Maßnahmen. Im Gegensatz zu den additiven Umweltschutzmaßnahmen wird bei den integrierten Maßnahmen bereits während des Produktionsprozesses die Umweltbelastung vermindert. Im Jahr 2018 investierten wir schwerpunktmäßig in den Bereich Boden- und Gewässerschutz.

Die ausgewiesenen Betriebskosten sind Umweltschutzmaßnahmen, die die Umwelt vor schädigenden Einflüssen schützen, indem sie Emissionen des Unternehmens vermeiden, verringern oder beseitigen; darüber hinaus werden Ressourcen geschont. Dazu zählen beispielsweise Ausgaben für den Betrieb von Anlagen, die dem Schutz der Umwelt dienen sowie Ausgaben für nicht anlagenbezogene Maßnahmen. Die Schwerpunkte lagen im Jahr 2018, ebenso wie in den Vorjahren, in den Bereichen Abwasserwirtschaft und Abfallwirtschaft.

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AUSGABEN DER VOLKSWAGEN AG FÜR DEN UMWELTSCHUTZ

Mio. €

 

2018

 

2017

 

2016

 

2015

 

2014

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitionen

 

13

 

17

 

11

 

21

 

19

Betriebskosten

 

230

 

227

 

223

 

244

 

226

BETRIEBSKOSTEN DER VOLKSWAGEN AG FÜR DEN UMWELTSCHUTZ 2018
Anteil der Umweltschutzbereiche in Prozent
Betriebskosten der Volkswagen AG für den Umweltschutz 2018 (Balkendiagramm)

RISIKEN UND CHANCEN DER GESCHÄFTSENTWICKLUNG DER VOLKSWAGEN AG

Die Geschäftsentwicklung der Volkswagen AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die des Volkswagen Konzerns. Diese Risiken und Chancen erläutern wir im Risiko- und Chancenbericht.

RISIKEN AUS FINANZINSTRUMENTEN

Für die Volkswagen AG bestehen bei der Verwendung von Finanzinstrumenten grundsätzlich die gleichen Risiken wie für den Volkswagen Konzern. Eine Erläuterung dieser Risiken finden Sie im Kapitel „Finanzrisiken“.

ABHÄNGIGKEITSBERICHT

Der Vorstand der Volkswagen AG hat den nach § 312 AktG vorgeschriebenen Bericht an den Aufsichtsrat erstattet und folgende Schlusserklärung abgegeben:

„Wir erklären, dass unsere Gesellschaft nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte mit verbundenen Unternehmen im Sinne des § 312 AktG vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Im Berichtszeitraum wurden Rechtsgeschäfte mit Dritten oder Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse von Porsche und anderer verbundener Unternehmen weder getroffen noch unterlassen.“

Der Jahresabschluss der Volkswagen AG (HGB) ist beim elektronischen Unternehmensregister unter der Internetadresse www.unternehmensregister.de abrufbar.