Bezüge des Vorstands

Der Vergütungsbericht enthält die individualisierte und nach Bestandteilen aufgegliederte Aufstellung der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat der Volkswagen AG sowie individualisierte Angaben zur Altersversorgung der Mitglieder des Vorstands. Darüber hinaus erläutern wir in diesem Kapitel die Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands.

GRUNDSÄTZE DER VORSTANDSVERGÜTUNG

Über das Vergütungssystem und die jeweilige Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder der Volkswagen AG beschließt das Aufsichtsratsplenum auf Vorschlag des Präsidiums. Das Vergütungssystem setzt die gesetzlichen Vorgaben des Aktiengesetzes (AktG) und die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) um. Insbesondere ist die Vergütungsstruktur gemäß dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG; § 87 Abs. 1 AktG) auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet.

Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG beschloss Anfang des Jahres 2017, das Vorstandsvergütungssystem mit Wirkung zum 1. Januar 2017 anzupassen. Das Vergütungssystem des Vorstands wurde durch die Hauptversammlung am 10. Mai 2017 mit 80,96 % der abgegebenen Stimmen gebilligt. Durch die Anpassung, bei deren Ausarbeitung der Aufsichtsrat von renommierten, unabhängigen externen Vergütungs- und Rechtsberatern unterstützt wurde, wird eine Ausrichtung auf die Konzernstrategie „TOGETHER – Strategie 2025“ erreicht.

Die Höhe der Vorstandsvergütung soll im nationalen und internationalen Vergleich angemessen und attraktiv sein. Kriterien sind sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten bei Volkswagen gilt. In diesem Zusammenhang werden regelmäßig Vergütungsvergleiche durchgeführt.

BESTANDTEILE DER VORSTANDSVERGÜTUNG

Im Folgenden geben wir zunächst einen Überblick über das Vergütungssystem des Vorstands und gehen anschließend auf die Bestandteile der Vergütung des Berichtsjahres ein.

Überblick über das Vergütungssystem

Das Vorstandsvergütungssystem setzt sich zusammen aus fixen und variablen Bestandteilen. Die variable Vergütung besteht aus einem Jahresbonus mit einjährigem Bemessungszeitraum sowie einem Long Term Incentive (LTI) in Form eines sogenannten Performance-Share-Plans mit zukunftsbezogener dreijähriger Laufzeit. Durch die Anknüpfung des Performance-Share-Plans an die Unternehmensentwicklung der kommenden drei Jahre hat dieser eine mehrjährige und zukunftsbezogene Bemessungsgrundlage, die sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung trägt. Der fixe Bestandteil schafft einen Verhaltensanreiz dahingehend, dass die Vorstandsmitglieder ihre Amtsführung an den wohlverstandenen Interessen des Unternehmens und den Pflichten eines ordentlichen Kaufmanns ausrichten, ohne dabei in Abhängigkeit von lediglich kurzfristigen Erfolgszielen zu geraten. Die variablen Bestandteile, die unter anderem vom wirtschaftlichen Ergebnis des Unternehmens abhängen, stellen eine langfristige Wirkung der Verhaltensanreize sicher.

Bei einer Zielerreichung von 100 % der jeweils vereinbarten Ziele beträgt die jährliche Zielvergütung für die Mitglieder des Vorstands jeweils insgesamt 4.500.000 €, dies entspricht einer Festvergütung in Höhe von 1.350.000 €, einem Zielbetrag für den Jahresbonus in Höhe von 1.350.000 € und einem Zielbetrag für den Performance-Share-Plan in Höhe von 1.800.000 €. Die jährliche Zielvergütung für den Vorsitzenden des Vorstands beläuft sich insgesamt auf 9.000.000 €: 2.125.000 € Festvergütung, 3.045.000 € Zielbetrag für den Jahresbonus, 3.830.000 € Zielbetrag für den Performance-Share-Plan.

Mit Herrn Sommer wurde vertraglich eine jährliche Mindestvergütung in Höhe von 3,5 Mio. € (Summe aus Festvergütung, Jahresbonus, LTI und etwaigen Sonderzahlungen) vereinbart. Mit Herrn Blessing wurde vertraglich eine jährliche Mindestvergütung in Höhe von 3,5 Mio. € (Summe aus Festvergütung und variabler Vergütung) vereinbart.

Fixe Vergütung

Die fixe/erfolgsunabhängige Vergütung setzt sich aus Festvergütung und Nebenleistungen zusammen. Seit 2018 wird die Übernahme von Mandaten bei Konzerngesellschaften nicht mehr gesondert vergütet, sondern ist mit der Festvergütung abgegolten. Die Nebenleistungen resultieren aus der Gewährung von Sachbezügen. Dazu gehören insbesondere die Überlassung von Betriebsmitteln, zum Beispiel Dienstwagen, sowie die Übernahme von Versicherungsprämien. Steuern, die auf diese Sachbezüge entfallen, werden im Wesentlichen von der Volkswagen AG getragen.

Die Festvergütung wird turnusmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Variable Vergütung

Die variable Vergütung setzt sich zusammen aus einem erfolgsabhängigen Jahresbonus mit einjährigem Bemessungszeitraum sowie einem Long Term Incentive (LTI) in Form eines sogenannten Performance-Share-Plans mit zukunftsbezogener dreijähriger Laufzeit (Komponente mit langfristiger Anreizwirkung) und virtuellen Vorzugsaktien. Die Komponenten der variablen Vergütung tragen sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung.

Bei außerordentlichen Entwicklungen kann der Aufsichtsrat eine Begrenzung der variablen Vergütungsbestandteile vornehmen (Cap).

Jahresbonus

Der Jahresbonus orientiert sich am Ergebnis des jeweiligen Geschäftsjahres. Er ist dabei jeweils zur Hälfte abhängig vom erreichten Operativen Ergebnis des Volkswagen Konzerns zuzüglich des anteiligen Operativen Ergebnisses der chinesischen Joint Ventures einerseits und von der erreichten operativen Umsatzrendite des Volkswagen Konzerns andererseits. Die beiden Komponenten des Jahresbonus sind jeweils nur bei Überschreiten beziehungsweise Erreichen bestimmter Schwellenwerte zu zahlen.

Die Höhe des rechnerisch ermittelten Auszahlungsbetrags kann vom Aufsichtsrat sodann individuell unter Berücksichtigung des Erreichungsgrads der vom Aufsichtsrat mit jedem Vorstandsmitglied einzeln vereinbarten individuellen Ziele sowie der Erfolge des Gesamtvorstands bei der Transformation der Belegschaft des Volkswagen Konzerns in neue Aufgabenfelder um bis zu 20 % reduziert (Multiplikator 0,8) oder erhöht (Multiplikator 1,2) werden.

Der Auszahlungsbetrag für den Jahresbonus ist auf 180 % des Zielbetrags für den Jahresbonus begrenzt (Cap). Der Cap ergibt sich aus 150 % maximaler finanzieller Zielerreichung und einem Leistungsfaktor von maximal 1,2.

BERECHNUNG DES AUSZAHLUNGSBETRAGES DES JAHRESBONUS
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KOMPONENTE 1: OPERATIVES ERGEBNIS INKLUSIVE CHINESISCHE JOINT VENTURES (ANTEILIG)

Mrd. €

 

2017

 

2018

 

 

 

 

 

Oberer Schwellenwert

 

25,0

 

25,0

Zielwert 100 %-Niveau

 

17,0

 

17,0

Unterer Schwellenwert

 

9,0

 

9,0

Ist-Wert

 

18,6

 

18,5

Zielerreichung (in %)

 

110

 

110

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KOMPONENTE 2: OPERATIVE UMSATZRENDITE

%

 

2017

 

2018

 

 

 

 

 

Oberer Schwellenwert

 

8,0

 

8,0

Zielwert 100 %-Niveau

 

6,0

 

6,0

Unterer Schwellenwert

 

4,0

 

4,0

Ist-Wert

 

6,0

 

5,9

Zielerreichung (in %)

 

100

 

98

Performance-Share-Plan – Long Term Incentive (LTI)

Der LTI wird dem Vorstand jährlich in Form eines sogenannten Performance-Share-Plans gewährt. Jede Performance-Periode des Performance-Share-Plans hat eine dreijährige Laufzeit. Zum Zeitpunkt der Gewährung des LTI wird der jährliche Zielbetrag aus dem LTI auf Grundlage des Anfangs-Referenzkurses der Volkswagen Vorzugsaktie in Performance Shares der Volkswagen AG umgerechnet und dem jeweiligen Vorstandsmitglied als reine Rechengröße zugeteilt. Die Umwandlung erfolgt auf Basis des ungewichteten Durchschnitts der Schlusskurse der Volkswagen Vorzugsaktie an den letzten 30 Handelstagen vor dem 1. Januar eines Geschäftsjahres. Die endgültige Festschreibung der Anzahl der Performance Shares erfolgt jeweils zu einem Drittel am Ende eines jeden Jahres der dreijährigen Performance-Periode entsprechend dem Grad der Zielerreichung für das jährliche Ergebnis je Volkswagen Vorzugsaktie (Earnings per Share/EPS je Vorzugsaktie in €). Voraussetzung dafür ist das Erreichen eines Schwellenwertes.

EPS-ERFOLGSMESSUNG
EPS-Erfolgsmessung (Liniendiagramm)
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PERFORMANCE-PERIODE 2017 – 2019

 

2017

 

2018

 

 

 

 

 

Oberer Schwellenwert

 

30,00

 

30,0

Zielwert 100 %-Niveau

 

20,00

 

20,0

Unterer Schwellenwert

 

10,00

 

10,0

Ist-Wert

 

22,69

 

23,82

Zielerreichung (in %)

 

113

 

119

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PERFORMANCE-PERIODE 2018 – 2020

 

2018

 

 

 

Oberer Schwellenwert

 

30,0

Zielwert 100 %-Niveau

 

20,0

Unterer Schwellenwert

 

10,0

Ist-Wert

 

23,82

Zielerreichung (in %)

 

119

Nach Ablauf der dreijährigen Laufzeit des Performance-Share-Plans findet dann ein Barausgleich statt. Der Auszahlungsbetrag entspricht der finalen Anzahl an festgeschriebenen Performance Shares multipliziert mit dem Schluss-Referenzkurs, der sich am Ende des Dreijahreszeitraums zuzüglich eines Dividendenäquivalents für die betreffende Laufzeit ergibt. Der Schluss-Referenzkurs ist der ungewichtete Durchschnitt der Schlusskurse der Volkswagen Vorzugsaktie an den letzten 30 Handelstagen vor Ablauf der dreijährigen Performance-Periode.

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2017

 

2018

1

Wird am Ende der Performance-Periode ermittelt.

 

 

 

 

 

Anfangs-Referenzkurs

 

127,84

 

169,42

Schluss-Referenzkurs

 

1

 

1

Dividendenäquivalent

 

2,06

 

3,96

Der Auszahlungsbetrag aus dem Performance-Share-Plan ist auf 200 % des Zielbetrags begrenzt. Es erfolgt ein Abschlag auf den Auszahlungsbetrag von 20 %, sofern im Konzernbereich Automobile die durchschnittliche Sachinvestitionsquote oder die F&E-Quote der letzten drei Jahre kleiner als 5 % ist.

Endet der Dienstvertrag eines Mitglieds des Vorstands vor Ende der Performance-Periode durch außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund oder beginnt das Vorstandsmitglied bei einem Konkurrenzunternehmen ein Arbeits- oder Dienstverhältnis (sogenannte „Bad-Leaver-Fälle“), verfallen die nicht ausgezahlten Performance Shares. Für Mitglieder des Vorstands, die zum 31. Dezember 2016 ihr Mandat innehatten, gilt diese Regelung erst von einer Wieder- beziehungsweise Neubestellung an.

Im Rahmen der Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden wurde im Jahr 2018 der Dienstvertrag von Herrn Diess einvernehmlich aufgehoben und ein neuer Dienstvertrag mit ihm abgeschlossen, wobei die soeben beschriebene Verfallsregelung ab der Performance-Periode 2018 bis 2020 gilt.

Frau Werner ist im Jahr 2017 zum Mitglied des Vorstands bestellt worden. Im Jahr 2018 sind die Herren Blume, Kilian und Sommer neu in den Vorstand berufen worden.

In der Einführungsphase des Performance-Share-Plans (2017 bis 2018) erhalten die Vorstandsmitglieder, die zum 31. Dezember 2016 Vorstandsmitglieder waren, grundsätzlich Abschlagszahlungen in Höhe von 80 % ihres Zielbetrags. Herr Stadler erhielt für die Performance-Periode 2018 bis 2020 keine Abschlagszahlung. Herr Blume erhält entsprechende Abschlagszahlungen für die Performance-Perioden 2018 bis 2020 (anteilig) und 2019 bis 2021. Die beiden Abschlagszahlungen werden jeweils nach dem ersten Jahr der Performance-Periode geleistet. Nach Ablauf der jeweils dreijährigen Performance-Periode erfolgt eine Verrechnung auf Basis der tatsächlichen Zielerreichung.

BERECHNUNG DES AUSZAHLUNGSBETRAGES AUS DEM PERFORMANCE SHARE PLAN
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ANGABEN ZU DEN PERFORMANCE SHARES

 

 

PERFORMANCE-PERIODE 2017 – 2019

 

PERFORMANCE-PERIODE 2018 – 2020

 

Anzahl zugeteilte Performance Shares im Gewährungs­zeitpunkt

 

Fair Value im Gewährungs­zeitpunkt

 

Anzahl zugeteilte Performance Shares im Gewährungs­zeitpunkt

 

Fair Value im Gewährungs­zeitpunkt

1

Im Zuge seines Ausscheidens wurde die Anzahl der Herrn Stadler zugeteilten Performance Shares auf 4.890 Stück (Fair Value: 828.464 €) reduziert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herbert Diess

 

14.080

 

2.048.640

 

19.212

 

2.840.468

Karlheinz Blessing (bis 12.04.2018)

 

14.080

 

2.025.408

 

10.624

 

1.799.918

Oliver Blume (seit 13.04.2018)

 

 

 

7.614

 

1.349.810

Francisco Javier Garcia Sanz (bis 12.04.2018)

 

14.080

 

1.890.944

 

10.624

 

1.799.918

Jochem Heizmann

 

14.080

 

2.031.040

 

10.624

 

1.799.918

Gunnar Kilian (seit 13.04.2018)

 

 

 

7.614

 

1.349.810

Matthias Müller (bis 12.04.2018)

 

29.959

 

4.309.602

 

22.607

 

3.829.909

Andreas Renschler

 

14.080

 

1.891.648

 

10.624

 

1.799.918

Stefan Sommer (seit 01.09.2018)

 

 

 

3.541

 

488.446

Rupert Stadler (bis 02.10.2018)

 

14.080

 

2.025.408

 

10.6241

 

1.799.9181

Hiltrud Dorothea Werner (seit 01.02.2017)

 

12.907

 

1.856.672

 

10.624

 

1.799.918

Frank Witter

 

14.080

 

2.025.408

 

10.624

 

1.799.918

Summe

 

141.426

 

20.104.770

 

134.956

 

22.457.869

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Rückstellung zum 31.12.2018

 

Innerer Wert zum 31.12.2018

 

Gesamt­ergebnis 2018 aus Performance Shares

 

Rückstellung zum 31.12.2017

 

Innerer Wert zum 31.12.2017

 

Gesamt­ergebnis 2018 aus Performance Shares

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herbert Diess

 

2.617.527

 

3.056.319

 

1.547.771

 

3.673.623

 

2.222.245

 

3.673.623

Karlheinz Blessing
(bis 12.04.2018)

 

6.573.347

 

3.802.998

 

796.447

 

5.202.356

 

2.222.245

 

5.202.356

Oliver Blume
(seit 13.04.2018)

 

401.323

 

 

401.323

 

 

 

Francisco Javier Garcia Sanz
(bis 12.04.2018)

 

4.141.211

 

3.802.898

 

49.867

 

5.405.211

 

2.222.245

 

5.405.211

Jochem Heizmann

 

3.422.628

 

3.802.898

 

759.638

 

4.102.990

 

2.222.245

 

4.102.990

Gunnar Kilian
(seit 13.04.2018)

 

401.323

 

 

401.323

 

 

 

Matthias Müller
(bis 12.04.2018)

 

10.770.485

 

8.091.750

 

1.246.413

 

10.201.381

 

4.728.427

 

10.201.381

Andreas Renschler

 

5.298.813

 

3.802.898

 

1.991.565

 

4.747.249

 

2.222.245

 

4.747.249

Stefan Sommer
(seit 01.09.2018)

 

97.766

 

 

97.766

 

 

 

Rupert Stadler
(bis 02.10.2018)

 

2.658.630

 

3.531.782

 

−938.995

 

4.698.709

 

2.222.245

 

4.698.709

Hiltrud Dorothea Werner
(seit 01.02.2017)

 

2.166.448

 

 

1.542.922

 

623.526

 

 

623.526

Frank Witter

 

6.366.831

 

3.802.898

 

2.678.125

 

5.128.707

 

2.222.245

 

5.128.707

Summe

 

44.916.334

 

33.694.440

 

10.574.164

 

43.783.751

 

20.284.141

 

43.783.751

Die Anzahl der Performance Shares umfasst die im Gewährungszeitpunkt des Performance-Share-Plans zugeteilten vorläufigen Performance Shares. Der Fair Value im Gewährungszeitpunkt wurde mittels eines anerkannten Bewertungsverfahrens ermittelt.

Die Rückstellung zum 31. Dezember 2018 bildet die Verpflichtung gegenüber den Vorstandsmitgliedern ab. Für ihre Ermittlung wurden neben den für die Performance-Perioden 2017 bis 2019 sowie 2018 bis 2020 festgeschriebenen beziehungsweise zugeteilten vorläufigen Performance Shares auch die für künftige Performance-Perioden erwarteten Performance Shares berücksichtigt. Die Höhe hängt somit von der individuellen Vertragslaufzeit sowie von der jeweiligen Regelung zur Unverfallbarkeit der Performance Shares ab. Der innere Wert wurde gemäß IFRS 2 ermittelt und entspricht dem Betrag, den die Vorstandsmitglieder erhalten hätten, wenn sie am 31. Dezember 2018 ausgeschieden wären. In seine Ermittlung sind lediglich die am Bilanzstichtag unverfallbar erdienten Performance Shares eingeflossen. Der innere Wert wurde auf Basis des ungewichteten durchschnittlichen Aktienkurses der letzten 30 Handelstage (Xetra-Schlusskurse der Volkswagen Vorzugsaktie) vor dem 31. Dezember 2018 unter Berücksichtigung der während der Performance-Periode je Vorzugsaktie gezahlten Dividenden ermittelt. Im „Gesamtergebnis 2018 aus Performance Shares“ nach IFRS wird der Saldo aller erfolgswirksamen Beträge für die Performance Shares im Geschäftsjahr 2018 ausgewiesen.

Virtuelle Vorzugsaktien

Die auf dem Zurückbehalt der Vergütung des Jahres 2015 beruhenden virtuellen Vorzugsaktien sind bis zu ihrer Auszahlung im Jahr 2019 Bestandteil der Vorstandsvergütung.

Gesamtvergütungs-Cap

Über die Begrenzung der einzelnen variablen Bestandteile der Vorstandsvergütung hinaus darf der jährliche Zufluss gemäß DCGK aus Festvergütung und variablen Vergütungsbestandteilen (Jahresbonus und Performance-Share-Plan) für ein Geschäftsjahr für den Vorsitzenden des Vorstands 10.000.000 € und für das jeweilige Mitglied des Vorstands 5.500.000 € nicht übersteigen. Im Falle eines Überschreitens des Gesamtvergütungs-Caps werden die variablen Bestandteile proportional gekürzt.

Regelmäßige Überprüfung und Anpassung

Die Höhe des Gesamtvergütungs-Cap sowie der einzelnen Zielsetzungen wird vom Aufsichtsrat regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Sonstige Vereinbarungen

Für Verträge mit Mitgliedern des Vorstands, die ab dem 1. Januar 2010 geschlossen wurden, besteht im Krankheitsfall Anspruch auf eine sechs- bis zwölfmonatige Fortzahlung der normalen Bezüge. Zuvor abgeschlossene Verträge gewähren eine sechsmonatige Fortzahlung. Bei Dienstunfähigkeit besteht Anspruch auf das Ruhegehalt.

Hinterbliebene erhalten 66 ⅔ % Witwenrente beziehungsweise 20 % Waisengeld bezogen auf das Ruhegehalt des ehemaligen Vorstandsmitglieds. Für Verträge mit Mitgliedern des Vorstands, deren erste Amtszeit nach dem 1. April 2015 begonnen hat, besteht – nach den Grundsätzen der auch für die Tarifmitarbeiter der Volkswagen AG geltenden Betriebsvereinbarung – Anspruch auf 60 % Witwenrente beziehungsweise 10 % Waisengeld für eine Halbwaise und 20 % für eine Vollwaise bezogen auf das Ruhegehalt des ehemaligen Vorstandsmitglieds.

LEISTUNGEN AUF BASIS VIRTUELLER VORZUGSAKTIEN AUS DEM ZURÜCKBEHALT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015

Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG hat in seiner Sitzung am 22. April 2016 das Angebot der Mitglieder des Vorstands angenommen, für die im Zeitpunkt des Beschlusses aktiven Vorstandsmitglieder einen Anteil von 30 % der variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2015 zurückzubehalten und unter den Vorbehalt der zukünftigen Aktienkursentwicklung zu stellen.

Dies wird erreicht, indem zunächst der zurückbehaltene Betrag auf Basis des durchschnittlichen Aktienkurses der 30 Handelstage vor dem 22. April 2016 (Anfangs-Referenzkurs) in virtuelle Vorzugsaktien der Volkswagen AG mit einer dreijährigen Haltedauer umgewandelt und gleichzeitig ein Ziel-Referenzkurs definiert wird, der 125 % des Anfangs-Referenzkurses entspricht. Während der Haltedauer entfallen auf die virtuellen Vorzugsaktien Dividendenäquivalente in Höhe der auf echte Vorzugsaktien ausgeschütteten Dividenden.

Die Rückwandlung und Auszahlung erfolgt grundsätzlich nach Ablauf der Haltedauer von drei Jahren oder im Falle des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis zum entsprechenden Zeitpunkt.

Zur Bestimmung des Auszahlungsbetrags wird der durchschnittliche Aktienkurs der 30 Handelstage vor dem letzten Tag der Haltedauer, also dem 22. April 2019, beziehungsweise dem Tag des Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis ermittelt (Schluss-Referenzkurs). Die Differenz zwischen dem Ziel-Referenzkurs und dem Anfangs-Referenzkurs wird vom Schluss-Referenzkurs in Abzug gebracht; die während der Haltedauer auf eine echte Volkswagen Vorzugsaktie ausgeschütteten Dividenden (Dividendenäquivalente) werden dem Schluss-Referenzkurs hinzugerechnet. Der sich so ergebende Wert wird mit der Anzahl virtueller Vorzugsaktien multipliziert, um den Auszahlungsbetrag für jedes Vorstandsmitglied zu errechnen. Hierdurch wird erreicht, dass – ohne Berücksichtigung der gegebenenfalls angefallenen Dividendenäquivalente – nur dann der zurückbehaltene Betrag zu 100 % zur Auszahlung kommt, sofern der Anfangs-Referenzkurs der Vorzugsaktie um mindestens 25 % gestiegen ist. Anderenfalls reduziert sich der Betrag entsprechend auf bis zu 0 €. Der Auszahlungsbetrag darf das Zweifache des ursprünglich zurückbehaltenen Betrags nicht überschreiten.

Im Geschäftsjahr 2018 sind die am Zurückbehalt beteiligten Herren Garcia Sanz und Müller aus dem Vorstand der Volkswagen AG unter Fortlaufen des jeweiligen Dienstverhältnisses ausgeschieden. Sie haben daher keine vorzeitige Auszahlung erhalten. Vielmehr gilt weiterhin die Haltedauer von drei Jahren. Herr Stadler erhielt aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses in 2018 eine Auszahlung aus dem Zurückbehalt.

Die Anzahl der den damaligen Vorstandsmitgliedern am 22. April 2016 gewährten virtuellen Vorzugsaktien hat sich im Geschäftsjahr 2018 nicht geändert. Der Fair Value zum 31. Dezember 2018 wurde mittels eines anerkannten Bewertungsverfahrens ermittelt. Der innere Wert wurde gemäß IFRS 2 ermittelt und entspricht dem Betrag, den die Vorstandsmitglieder erhalten hätten, wenn sie am 31. Dezember 2018 ausgeschieden wären. Der innere Wert wurde auf Basis des ungewichteten durchschnittlichen Aktienkurses der letzten 30 Handelstage (Xetra-Schlusskurse der Volkswagen Vorzugsaktie) vor dem 31. Dezember 2018 unter Berücksichtigung des Anfangs-Referenzkurses und der Dividenden für die jeweiligen Geschäftsjahre ermittelt. Im „Gesamtergebnis 2018 aus virtuellen Vorzugsaktien“ nach IFRS wird der Saldo aller erfolgswirksamen Beträge für die virtuellen Aktien im Geschäftsjahr 2018 ausgewiesen.

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ANGABEN 2018 ZU DEN VIRTUELLEN VORZUGSAKTIEN

 

Anzahl virtueller Vorzugs­aktien

 

Rück­stellung 31.12.2018

 

Rück­stellung 31.12.2017

 

Innerer Wert 31.12.2018

 

Innerer Wert 31.12.2017

 

Gesamt­ergebnis 2018 aus virtuellen Vorzugs­aktien

 

Gesamt­ergebnis 2017 aus virtuellen Vorzugs­aktien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herbert Diess

 

4.317

 

512.740

 

596.428

 

540.704

 

620.051

 

−83.688

 

169.732

Francisco Javier Garcia Sanz (bis 12.04.2018)

 

8.633

 

1.025.361

 

1.192.718

 

1.081.283

 

1.239.958

 

−47.418

 

339.425

Jochem Heizmann

 

8.633

 

1.025.361

 

1.192.718

 

1.081.283

 

1.239.958

 

−167.356

 

339.425

Matthias Müller (bis 12.04.2018)

 

10.583

 

1.256.967

 

1.462.126

 

1.325.521

 

1.520.036

 

−58.128

 

416.094

Andreas Renschler

 

7.914

 

939.964

 

1.093.382

 

991.229

 

1.136.688

 

−153.418

 

311.156

Rupert Stadler (bis 02.10.2018)

 

8.633

 

 

1.192.718

 

 

1.239.958

 

−68.178

 

339.425

Frank Witter

 

1.990

 

236.357

 

274.934

 

249.248

 

285.824

 

−38.577

 

78.241

Summe

 

50.703

 

4.996.750

 

7.005.022

 

5.269.268

 

7.282.472

 

−616.764

 

1.993.496

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VORSTANDSVERGÜTUNG GEMÄSS HGB

 

 

2018

 

2017

 

Erfolgs­unabhängige Komponenten

 

Erfolgs­abhängige Komponente

 

Komponente mit langfristiger Anreiz­wirkung

 

Gesamt­bezüge

 

Gesamt­bezüge

1

Im Zuge seines Ausscheidens wurde die Anzahl der Herrn Stadler zugeteilten Performance Shares auf 4.890 Stück (Fair Value: 828.464 €) reduziert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herbert Diess

 

1.982.182

 

3.055.182

 

2.840.468

 

7.877.832

 

5.034.323

Karlheinz Blessing (bis 12.04.2018)

 

483.329

 

435.831

 

1.799.918

 

2.719.078

 

5.193.502

Oliver Blume (seit 13.04.2018)

 

1.013.499

 

1.152.506

 

1.349.810

 

3.515.815

 

Francisco Javier Garcia Sanz (bis 12.04.2018)

 

469.821

 

435.831

 

1.799.918

 

2.705.570

 

5.009.209

Jochem Heizmann

 

1.605.076

 

1.608.147

 

1.799.918

 

5.013.141

 

5.139.764

Gunnar Kilian (seit 13.04.2018)

 

1.027.207

 

1.152.506

 

1.349.810

 

3.529.523

 

Matthias Müller (bis 12.04.2018)

 

672.083

 

983.042

 

3.829.909

 

5.485.033

 

10.140.544

Andreas Renschler

 

1.596.305

 

1.608.147

 

1.799.918

 

5.004.370

 

5.025.264

Stefan Sommer (seit 01.09.2018)

 

579.020

 

536.049

 

488.446

 

1.603.515

 

Rupert Stadler (bis 02.10.2018)

 

687.284

 

643.642

 

1.799.9181

 

3.130.844

 

5.002.721

Hiltrud Dorothea Werner (seit 01.02.2017)

 

1.522.095

 

1.608.147

 

1.799.918

 

4.930.160

 

4.626.272

Frank Witter

 

1.413.363

 

1.608.147

 

1.799.918

 

4.821.428

 

5.004.967

Im Vorjahr ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands

 

 

 

 

 

109.361

Summe

 

13.051.264

 

14.827.178

 

22.457.869

 

50.336.310

 

50.285.927

VORSTANDSVERGÜTUNG GEMÄSS DCGK

Die in den Tabellen zur Vorstandsvergütung gemäß DCGK als „Zufluss“ ausgewiesenen Werte entsprechen grundsätzlich den Auszahlungsbeträgen für das jeweilige Geschäftsjahr.

In der Einführungsphase des Performance-Share-Plans (2017 bis 2018) erhielten die Vorstandsmitglieder, die zum 31. Dezember 2016 Vorstandsmitglieder waren, grundsätzlich Abschlagszahlungen auf den Zielbetrag, die in den Tabellen gemäß DCGK als Zufluss für das Geschäftsjahr ausgewiesen werden, in dem der Performance-Share-Plan zugeteilt wurde; für die Performance-Periode 2018 bis 2020 erhielt Herr Stadler keine Abschlagszahlung. Herr Blume erhält entsprechende Abschlagszahlungen für die Performance-Perioden 2018 bis 2020 (anteilig) und 2019 bis 2021.

Die in den Tabellen zur Vorstandsvergütung gemäß DCGK als „Gewährte Zuwendungen“ ausgewiesenen Werte basieren für den Jahresbonus auf dem 100 %-Niveau der Zielwerte und für den Performance-Share-Plan auf dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) im Gewährungszeitpunkt. Da die neuen Vorstandsmitglieder in 2018 zu unterschiedlichen Zeitpunkten bestellt wurden, ergibt sich für diese Vorstandsmitglieder ein individueller Gewährungszeitpunkt und folglich ein unterschiedlicher beizulegender Zeitwert.

Die Tabellen zur Vorstandsvergütung gemäß DCGK, die den Zufluss ausweisen, enthalten nur für Herrn Stadler Eintragungen für die virtuellen Vorzugsaktien aus dem Zurückbehalt für das Geschäftsjahr 2015. Ansonsten sind im Geschäftsjahr 2018 keine Auszahlungen für die virtuellen Vorzugsaktien erfolgt.

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HERBERT DIESS

 

 

Vorsitzender des Vorstands der Volkswagen AG,
Vorsitzender des Markenvorstands Volkswagen Pkw,
Markengruppe Volumen

 

 

 

 

 

Zufluss

 

Gewährte Zuwendungen

 

2018

 

2017

 

2017

 

2018

 

2018 (Minimum)

 

2018 (Maximum)

1

Für das Geschäftsjahr 2018 beträgt die mit Herrn Diess vereinbarte Festvergütung 1.905.414 €, der Zielbetrag für den Jahresbonus 2.564.750 €, der Zielbetrag für den Performance-Share-Plan 3.254.833 € sowie das Gesamtvergütungs-Cap 8.725.000 €. Die Werte wurden zeitanteilig für die Amtszeit als ordentliches Vorstandsmitglied bis zum 12. April 2018 und für die Amtszeit als Vorstandsvorsitzender ab dem 13. April 2018 berechnet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festvergütung

 

1.905.414

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.905.414

 

1.905.414

 

1.905.414

Nebenleistungen

 

76.768

 

78.104

 

78.104

 

76.768

 

76.768

 

76.768

Summe

 

1.982.182

 

1.428.104

 

1.428.104

 

1.982.182

 

1.982.182

 

1.982.182

Einjährige variable Vergütung

 

3.055.182

 

1.557.579

 

1.350.000

 

2.564.750

 

0

 

4.616.550

Mehrjährige variable Vergütung

 

2.603.867

 

1.440.000

 

2.048.640

 

2.840.468

 

0

 

6.509.667

LTI (Performance-Share-Plan 2017 – 2019)

 

 

1.440.000

 

2.048.640

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan 2018 – 2020)

 

2.603.867

 

 

 

2.840.468

 

0

 

6.509.667

Summe1

 

7.641.230

 

4.425.683

 

4.826.744

 

7.387.400

 

1.982.182

 

13.108.398

Versorgungsaufwand

 

850.620

 

814.654

 

814.654

 

850.620

 

850.620

 

850.620

Gesamtvergütung

 

8.491.850

 

5.240.337

 

5.641.398

 

8.238.020

 

2.832.802

 

13.959.018

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KARLHEINZ BLESSING

 

 

Personal und Organisation

 

 

Austritt: 12. April 2018

 

 

Zufluss

 

Gewährte Zuwendungen

 

2018

 

2017

 

2017

 

2018

 

2018 (Minimum)

 

2018 (Maximum)

1

Der Minimum-Betrag 2018 enthält zeitanteilig den Aufstockungsbetrag auf die Mindestvergütung in Höhe von 3,5 Mio. €.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festvergütung

 

382.500

 

1.350.000

 

1.350.000

 

382.500

 

382.500

 

382.500

Nebenleistungen

 

100.829

 

260.515

 

260.515

 

100.829

 

100.829

 

100.829

Summe

 

483.329

 

1.610.515

 

1.610.515

 

483.329

 

483.329

 

483.329

Einjährige variable Vergütung

 

435.831

 

1.557.579

 

1.350.000

 

382.500

 

0

 

688.500

Mehrjährige variable Vergütung

 

408.000

 

1.440.000

 

2.025.408

 

1.799.918

 

0

 

3.600.000

LTI (Performance-Share-Plan 2017 – 2019)

 

 

1.440.000

 

2.025.408

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan 2018 – 2020)

 

408.000

 

 

 

1.799.918

 

0

 

3.600.000

Summe1

 

1.327.160

 

4.608.094

 

4.985.923

 

2.665.747

 

1.092.496

 

4.771.829

Versorgungsaufwand

 

236.664

 

686.413

 

686.413

 

236.664

 

236.664

 

236.664

Gesamtvergütung

 

1.563.824

 

5.294.507

 

5.672.336

 

2.902.411

 

1.329.159

 

5.008.493

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OLIVER BLUME

 

 

Vorsitzender des Vorstands der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG,
Markengruppe Sport & Luxury

 

 

Eintritt: 13. April 2018

 

 

Zufluss

 

Gewährte Zuwendungen

 

2018

 

2017

 

2017

 

2018

 

2018 (Minimum)

 

2018 (Maximum)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festvergütung

 

967.500

 

 

 

967.500

 

967.500

 

967.500

Nebenleistungen

 

45.999

 

 

 

45.999

 

45.999

 

45.999

Summe

 

1.013.499

 

 

 

1.013.499

 

1.013.499

 

1.013.499

Einjährige variable Vergütung

 

1.152.506

 

 

 

967.500

 

0

 

1.741.500

Mehrjährige variable Vergütung

 

1.032.000

 

 

 

1.349.810

 

0

 

2.580.000

LTI (Performance-Share-Plan 2018 – 2020)

 

1.032.000

 

 

 

1.349.810

 

0

 

2.580.000

Summe

 

3.198.005

 

 

 

3.330.809

 

1.013.499

 

5.334.999

Versorgungsaufwand

 

588.354

 

 

 

588.354

 

588.354

 

588.354

Gesamtvergütung

 

3.786.359

 

 

 

3.919.163

 

1.601.853

 

5.923.353

  (XLS:) Download

 

 

FRANCISCO JAVIER GARCIA SANZ

 

 

Beschaffung

 

 

Austritt: 12. April 2018

 

 

Zufluss

 

Gewährte Zuwendungen

 

2018

 

2017

 

2017

 

2018

 

2018 (Minimum)

 

2018 (Maximum)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festvergütung

 

382.500

 

1.350.000

 

1.350.000

 

382.500

 

382.500

 

382.500

Nebenleistungen

 

87.321

 

210.686

 

210.686

 

87.321

 

87.321

 

87.321

Summe

 

469.821

 

1.560.686

 

1.560.686

 

469.821

 

469.821

 

469.821

Einjährige variable Vergütung

 

435.831

 

1.557.579

 

1.350.000

 

382.500

 

0

 

688.500

Mehrjährige variable Vergütung

 

408.000

 

1.440.000

 

1.890.944

 

1.799.918

 

0

 

3.600.000

LTI (Performance-Share-Plan 2017 – 2019)

 

 

1.440.000

 

1.890.944

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan 2018 – 2020)

 

408.000

 

 

 

1.799.918

 

0

 

3.600.000

Summe

 

1.313.652

 

4.558.265

 

4.801.631

 

2.652.239

 

469.821

 

4.758.321

Versorgungsaufwand

 

250.087

 

889.410

 

889.410

 

250.087

 

250.087

 

250.087

Gesamtvergütung

 

1.563.740

 

5.447.675

 

5.691.041

 

2.902.326

 

719.908

 

5.008.408

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JOCHEM HEIZMANN

 

 

China

 

 

 

 

 

Zufluss

 

Gewährte Zuwendungen

 

2018

 

2017

 

2017

 

2018

 

2018 (Minimum)

 

2018 (Maximum)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festvergütung

 

1.350.000

 

1.351.278

 

1.351.278

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

Nebenleistungen

 

255.076

 

199.867

 

199.867

 

255.076

 

255.076

 

255.076

Summe

 

1.605.076

 

1.551.145

 

1.551.145

 

1.605.076

 

1.605.076

 

1.605.076

Einjährige variable Vergütung

 

1.608.147

 

1.557.579

 

1.350.000

 

1.350.000

 

0

 

2.430.000

Mehrjährige variable Vergütung

 

1.440.000

 

1.440.000

 

2.031.040

 

1.799.918

 

0

 

3.600.000

LTI (Performance-Share-Plan 2017 – 2019)

 

 

1.440.000

 

2.031.040

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan 2018 – 2020)

 

1.440.000

 

 

 

1.799.918

 

0

 

3.600.000

Summe

 

4.653.223

 

4.548.724

 

4.932.185

 

4.754.994

 

1.605.076

 

7.635.076

Versorgungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Gesamtvergütung

 

4.653.223

 

4.548.724

 

4.932.185

 

4.754.994

 

1.605.076

 

7.635.076

  (XLS:) Download

 

 

GUNNAR KILIAN

 

 

Personal

 

 

Eintritt 13. April 2018

 

 

Zufluss

 

Gewährte Zuwendungen

 

2018

 

2017

 

2017

 

2018

 

2018 (Minimum)

 

2018 (Maximum)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festvergütung

 

967.500

 

 

 

967.500

 

967.500

 

967.500

Nebenleistungen

 

59.707

 

 

 

59.707

 

59.707

 

59.707

Summe

 

1.027.207

 

 

 

1.027.207

 

1.027.207

 

1.027.207

Einjährige variable Vergütung

 

1.152.506

 

 

 

967.500

 

0

 

1.741.500

Mehrjährige variable Vergütung

 

 

 

 

1.349.810

 

0

 

2.580.000

LTI (Performance-Share-Plan 2018 – 2020)

 

 

 

 

1.349.810

 

0

 

2.580.000

Summe

 

2.179.713

 

 

 

3.344.517

 

1.027.207

 

5.348.707

Versorgungsaufwand

 

703.228

 

 

 

703.228

 

703.228

 

703.228

Gesamtvergütung

 

2.882.941

 

 

 

4.047.745

 

1.730.435

 

6.051.935

  (XLS:) Download

 

 

MATTHIAS MÜLLER

 

 

Vorsitzender des Vorstands

 

 

Austritt: 12. April 2018

 

 

Zufluss

 

Gewährte Zuwendungen

 

2018

 

2017

 

2017

 

2018

 

2018 (Minimum)

 

2018 (Maximum)

1

In der Einführungsphase des Performance-Share-Plans Abschlagszahlung in Höhe von 100 %, für 2018 zeitanteilig.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festvergütung

 

602.083

 

2.125.000

 

2.125.000

 

602.083

 

602.083

 

602.083

Nebenleistungen

 

70.000

 

192.735

 

192.735

 

70.000

 

70.000

 

70.000

Summe

 

672.083

 

2.317.735

 

2.317.735

 

672.083

 

672.083

 

672.083

Einjährige variable Vergütung

 

983.042

 

3.513.207

 

3.045.000

 

862.750

 

0

 

1.552.950

Mehrjährige variable Vergütung

 

1.085.167

 

3.830.000

 

4.309.602

 

3.829.909

 

0

 

7.660.000

LTI (Performance-Share-Plan 2017 – 2019)1

 

 

3.830.000

 

4.309.602

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan 2018 – 2020)1

 

1.085.167

 

 

 

3.829.909

 

0

 

7.660.000

Summe

 

2.740.292

 

9.660.942

 

9.672.337

 

5.364.742

 

672.083

 

9.885.033

Versorgungsaufwand

 

187.207

 

612.807

 

612.807

 

187.207

 

187.207

 

187.207

Gesamtvergütung

 

2.927.498

 

10.273.749

 

10.285.144

 

5.551.949

 

859.290

 

10.072.240

  (XLS:) Download

 

 

ANDREAS RENSCHLER

 

 

Vorsitzender des Vorstands der TRATON SE,
Markengruppe Truck & Bus

 

 

 

 

 

Zufluss

 

Gewährte Zuwendungen

 

2018

 

2017

 

2017

 

2018

 

2018 (Minimum)

 

2018 (Maximum)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festvergütung

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

Nebenleistungen

 

246.305

 

226.037

 

226.037

 

246.305

 

246.305

 

246.305

Summe

 

1.596.305

 

1.576.037

 

1.576.037

 

1.596.305

 

1.596.305

 

1.596.305

Einjährige variable Vergütung

 

1.608.147

 

1.557.579

 

1.350.000

 

1.350.000

 

0

 

2.430.000

Mehrjährige variable Vergütung

 

1.440.000

 

1.440.000

 

1.891.648

 

1.799.918

 

0

 

3.600.000

LTI (Performance-Share-Plan 2017 – 2019)

 

 

1.440.000

 

1.891.648

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan 2018 – 2020)

 

1.440.000

 

 

 

1.799.918

 

0

 

3.600.000

Summe

 

4.644.452

 

4.573.616

 

4.817.685

 

4.746.223

 

1.596.305

 

7.626.305

Versorgungsaufwand

 

5.249.526

 

5.361.551

 

5.361.551

 

5.249.526

 

5.249.526

 

5.249.526

Gesamtvergütung

 

9.893.978

 

9.935.167

 

10.179.236

 

9.995.749

 

6.845.831

 

12.875.831

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STEFAN SOMMER

 

 

Komponente & Beschaffung

 

 

Eintritt: 1. September 2018

 

 

Zufluss

 

Gewährte Zuwendungen

 

2018

 

2017

 

2017

 

2018

 

2018 (Minimum)

 

2018 (Maximum)

1

Der Zufluss- und der Minimum-Betrag 2018 enthalten zeitanteilig den Aufstockungsbetrag auf die Mindestvergütung in Höhe von 3,5 Mio. €.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festvergütung

 

450.000

 

 

 

450.000

 

450.000

 

450.000

Nebenleistungen

 

129.020

 

 

 

129.020

 

129.020

 

129.020

Summe

 

579.020

 

 

 

579.020

 

579.020

 

579.020

Einjährige variable Vergütung

 

536.049

 

 

 

450.000

 

0

 

810.000

Mehrjährige variable Vergütung

 

 

 

 

488.446

 

0

 

1.200.000

LTI (Performance-Share-Plan 2018 – 2020)

 

 

 

 

488.446

 

0

 

1.200.000

Summe1

 

1.295.687

 

 

 

1.517.466

 

1.295.687

 

2.589.020

Versorgungsaufwand

 

270.997

 

 

 

270.997

 

270.997

 

270.997

Gesamtvergütung

 

1.566.684

 

 

 

1.788.463

 

1.566.684

 

2.860.017

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RUPERT STADLER

 

 

Vorsitzender des Vorstands der AUDI AG,
Markengruppe Premium

 

 

Austritt: 2. Oktober 2018

 

 

Zufluss

 

Gewährte Zuwendungen

 

2018

 

2017

 

2017

 

2018

 

2018 (Minimum)

 

2018 (Maximum)

1

Im Zuge seines Ausscheidens wurde die Anzahl der Herrn Stadler zugeteilten Performance Shares auf 4.890 Stück (Fair Value: 828.464 €) reduziert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festvergütung

 

621.370

 

1.350.000

 

1.350.000

 

621.370

 

621.370

 

621.370

Nebenleistungen

 

65.914

 

69.734

 

69.734

 

65.914

 

65.914

 

65.914

Summe

 

687.284

 

1.419.734

 

1.419.734

 

687.284

 

687.284

 

687.284

Einjährige variable Vergütung

 

643.642

 

1.557.579

 

1.350.000

 

621.370

 

0

 

1.118.466

Mehrjährige variable Vergütung

 

1.044.593

 

1.440.000

 

2.025.408

 

1.799.918

 

0

 

3.600.000

LTI (Performance-Share-Plan 2017 – 2019)

 

 

1.440.000

 

2.025.408

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan 2018 – 2020)

 

 

 

 

1.799.9181

 

0

 

3.600.000

Virtuelle Aktien

 

1.044.593

 

 

 

 

 

Summe

 

2.375.519

 

4.417.313

 

4.795.142

 

3.108.572

 

687.284

 

5.405.750

Versorgungsaufwand

 

379.726

 

829.730

 

829.730

 

379.726

 

379.726

 

379.726

Gesamtvergütung

 

2.755.245

 

5.247.043

 

5.624.872

 

3.488.298

 

1.067.010

 

5.785.476

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HILTRUD DOROTHEA WERNER

 

 

Integrität und Recht

 

 

Eintritt: 1. Februar 2017

 

 

Zufluss

 

Gewährte Zuwendungen

 

2018

 

2017

 

2017

 

2018

 

2018 (Minimum)

 

2018 (Maximum)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festvergütung

 

1.350.000

 

1.237.500

 

1.237.500

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

Nebenleistungen

 

172.095

 

104.319

 

104.319

 

172.095

 

172.095

 

172.095

Summe

 

1.522.095

 

1.341.819

 

1.341.819

 

1.522.095

 

1.522.095

 

1.522.095

Einjährige variable Vergütung

 

1.608.147

 

1.427.781

 

1.237.500

 

1.350.000

 

0

 

2.430.000

Mehrjährige variable Vergütung

 

 

 

1.856.672

 

1.799.918

 

0

 

3.600.000

LTI (Performance-Share-Plan 2017 – 2019)

 

 

 

1.856.672

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan 2018 – 2020)

 

 

 

 

1.799.918

 

0

 

3.600.000

Summe

 

3.130.242

 

2.769.600

 

4.435.991

 

4.672.013

 

1.522.095

 

7.552.095

Versorgungsaufwand

 

953.404

 

930.689

 

930.689

 

953.404

 

953.404

 

953.404

Gesamtvergütung

 

4.083.646

 

3.700.289

 

5.366.680

 

5.625.417

 

2.475.499

 

8.505.499

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FRANK WITTER

 

 

Finanzen & IT

 

 

 

 

 

Zufluss

 

Gewährte Zuwendungen

 

2018

 

2017

 

2017

 

2018

 

2018 (Minimum)

 

2018 (Maximum)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festvergütung

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

Nebenleistungen

 

63.363

 

71.980

 

71.980

 

63.363

 

63.363

 

63.363

Summe

 

1.413.363

 

1.421.980

 

1.421.980

 

1.413.363

 

1.413.363

 

1.413.363

Einjährige variable Vergütung

 

1.608.147

 

1.557.579

 

1.350.000

 

1.350.000

 

0

 

2.430.000

Mehrjährige variable Vergütung

 

1.440.000

 

1.440.000

 

2.025.408

 

1.799.918

 

0

 

3.600.000

LTI (Performance-Share-Plan 2017 – 2019)

 

 

1.440.000

 

2.025.408

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan 2018 – 2020)

 

1.440.000

 

 

 

1.799.918

 

0

 

3.600.000

Summe

 

4.461.510

 

4.419.559

 

4.797.388

 

4.563.281

 

1.413.363

 

7.443.363

Versorgungsaufwand

 

849.556

 

692.743

 

692.743

 

849.556

 

849.556

 

849.556

Gesamtvergütung

 

5.311.066

 

5.112.302

 

5.490.131

 

5.412.837

 

2.262.919

 

8.292.919

LEISTUNGEN BEI REGULÄRER BEENDIGUNG DER TÄTIGKEIT

Den Mitgliedern des Vorstands sind im Falle der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit ein Ruhegehalt einschließlich einer Hinterbliebenenversorgung und für die Dauer des Bezugs des Ruhegehalts die Nutzung von Dienstwagen zugesagt. Die zugesagten Leistungen werden mit Vollendung des 63. Lebensjahres gezahlt beziehungsweise zur Verfügung gestellt. Abweichend hiervon besteht für Herrn Renschler die Möglichkeit, sein Ruhegehalt nach Vollendung des 62. Lebensjahres zu beziehen.

Das Ruhegehalt ergibt sich bei Vorstandsmitgliedern mit endgehaltsabhängiger Zusage aus einem Prozentsatz der Festvergütung, ausgehend von einem Prozentsatz von 50 %. Der individuelle Prozentsatz steigt bei den Herren Garcia Sanz, Heizmann, Renschler und Stadler mit jedem Jahr der Unternehmenszugehörigkeit um zwei Prozentpunkte, bei Herrn Müller zum 1. März 2017 und 2018 jeweils um 4,5 Prozentpunkte. In Einzelfällen werden Vordienstzeiten und erdiente Ruhegehälter angerechnet. Bei Herrn Renschler wurde abweichend von dieser Regelung bei Amtsantritt ein Ruhegehaltsanspruch von 62 % der Festvergütung angesetzt. Die vom Aufsichtsrat festgelegte Höchstgrenze liegt bei 70 %. Eine weitere Differenzierung dieser Leistungen nach erfolgsabhängigen Bestandteilen und Leistungen mit langfristiger Anreizwirkung erfolgt nicht. Herr Heizmann hat zum Jahresende 2018 einen Ruhegehaltsanspruch von 70 % seiner Festvergütung erreicht, bei Herrn Renschler beläuft sich dieser Anspruch auf 68 %. Die Anhebung der Festvergütung infolge des ab dem Geschäftsjahr 2017 geltenden Vergütungssystems bleibt insofern für die derzeit amtierenden Vorstandsmitglieder der Volkswagen AG mit einer endgehaltsabhängigen Altzusage der betrieblichen Altersversorgung ohne Berücksichtigung. Die Dynamisierung der laufenden Renten erfolgt analog zur Dynamisierung des höchsten Tarifgehalts, sofern die Anwendung des § 16 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) nicht zu einer stärkeren Anhebung führt.

Für die vor dem 24. Februar 2017 bestellten Vorstandsmitglieder der Volkswagen AG mit einer beitragsabhängigen Versorgungszusage beträgt der Beitragsprozentsatz 50 % der Festvergütung. Für die nach dem 24. Februar 2017 bestellten Vorstandsmitglieder der Volkswagen AG mit einer beitragsabhängigen Versorgungszusage gilt ein Beitragsprozentsatz von 40 % der Festvergütung. Der daraus resultierende Betrag wird auf das Versorgungskonto eingestellt.

Frau Werner sowie die Herren Blessing, Blume, Diess, Kilian, Sommer und Witter haben eine beitragsorientierte Leistungszusage erhalten, die sich grundsätzlich nach einer auch für die Tarifmitarbeiter der Volkswagen AG geltenden Betriebsvereinbarung richtet und Alters-, Erwerbsminderungs- sowie Hinterbliebenenleistungen umfasst. Für jedes Jahr der Vorstandsbestellung wird ein Versorgungsbeitrag in Höhe von 50 % der Festvergütung für Frau Werner und die Herren Blessing, Diess und Witter sowie in Höhe von 40 % der Festvergütung für die Herren Blume, Kilian und Sommer zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres in den Volkswagen Pension Trust e.V. eingebracht. Aus den jährlichen Versorgungsbeiträgen ergeben sich – nach Maßgabe der Regelungen, die auch für Tarifmitarbeiter Anwendung finden – Bausteine einer grundsätzlich lebenslangen Rentenzahlung. Die jeweiligen Rentenbausteine sind bei Einbringung in den Volkswagen Pension Trust e.V. unmittelbar unverfallbar. Anstelle der lebenslangen Rentenzahlung kann eine Kapitalleistung wahlweise als Einmal- oder als Ratenzahlung zum Zeitpunkt des Renteneintritts – derzeit frühestens ab Vollendung des 63. Lebensjahres – erfolgen. Die Volkswagen AG hat Pensionsansprüche von Herrn Witter aus seinen Vordienstzeiten übernommen, die jedoch nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden können.

Die Pensionsverpflichtungen nach IAS 19 betrugen am 31. Dezember 2018 für Mitglieder des Vorstands 55,8 (125,4) Mio. €. Der Rückstellung wurden nach IAS 19 im Berichtsjahr 11,9 (12,9) Mio. € zugeführt. In die Bewertung der Pensionsverpflichtungen sind auch die sonstigen Versorgungsleistungen wie die Hinterbliebenenrente und die Überlassung von Dienstwagen eingeflossen. Die nach handelsrechtlichen Vorschriften bewerteten Pensionsverpflichtungen betrugen 45,9 (92,4) Mio. €. Der Rückstellung wurden handelsrechtlich im Berichtsjahr 9,5 (15,8) Mio. € zugeführt.

Ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen haben im vergangenen Jahr 44,0 (19,9) Mio. € beziehungsweise nach handelsrechtlichen Vorschriften 44,0 (19,9) Mio. € erhalten. Für diesen Personenkreis bestanden Verpflichtungen für Pensionen bewertet nach IAS 19 in Höhe von 324,0 (269,0) Mio. € beziehungsweise nach handelsrechtlichen Vorschriften in Höhe von 276,2 (214,9) Mio. €.

Für Vorstandsverträge, die vor dem 5. August 2009 für die erste Amtszeit abgeschlossen wurden, gilt: Die nach Ausscheiden aus dem Unternehmen zu gewährende Altersversorgung ist bei Nichtverlängerung des Vertrages durch das Unternehmen sofort und ansonsten mit Vollendung des 63. Lebensjahres zu zahlen. Werden bis zum 63. Lebensjahr auch von anderer Stelle Vergütungen bezogen, sind diese bis zu einem bestimmten Festbetrag auf den Versorgungsanspruch anzurechnen.

Für Verträge mit Vorstandsmitgliedern für deren erste Amtszeit, die nach dem 5. August 2009 abgeschlossen wurden, gilt grundsätzlich: Die nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen zu gewährende Altersversorgung wird mit Vollendung des 63. Lebensjahres gezahlt.

LEISTUNGEN BEI VORZEITIGER BEENDIGUNG DER TÄTIGKEIT

Sofern die Tätigkeit aus einem nicht von dem Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund beendet wird, sind die Ansprüche bei nach dem 20. November 2009 abgeschlossenen Vorstandsverträgen entsprechend der Empfehlung aus Nummer 4.2.3 Abs. 4 des DCGK auf maximal zwei Jahresvergütungen begrenzt (Abfindungs-Cap). Für vor dem 20. November 2009 abgeschlossene Vorstandsverträge wird ab der dritten Amtszeit Bestandsschutz gewährt.

Für den Fall, dass die Tätigkeit aus einem von einem Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund beendet wird, erfolgt keine Abfindungszahlung an das Vorstandsmitglied. Den Mitgliedern des Vorstands sind auch für den Fall der vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit ein Ruhegehalt beziehungsweise eine Hinterbliebenenversorgung und für die Dauer des Bezugs des Ruhegehalts die Nutzung von Dienstwagen zugesagt.

Weitergehende individuelle Angaben zu im Geschäftsjahr 2018 ausgeschiedenen Mitgliedern des Vorstands sind den Angaben 43 und 46 im Konzernanhang sowie den Angaben im Anhang des Jahresabschlusses der Volkswagen AG zu entnehmen.

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PENSIONEN DES VORSTANDS 2018 (VORJAHRESWERTE IN KLAMMERN)

 

Versorgungs­aufwand

 

Barwert zum 31. Dezember1

1

Der Betrag ist in dem in der Bilanz enthaltenen Gesamtbetrag für leistungsorientierte Zusagen erfasst (siehe Anhangangabe 29 im Konzernabschluss).

 

 

 

 

 

Herbert Diess

 

850.620

 

3.410.933

 

 

(814.654)

 

(2.169.255)

Karlheinz Blessing (bis 12.04.2018)

 

236.664

 

 

 

(686.413)

 

(1.623.275)

Oliver Blume (seit 13.04.2018)

 

588.354

 

588.354

 

 

 

Francisco Javier Garcia Sanz (bis 12.04.2018)

 

250.087

 

 

 

(889.410)

 

(22.544.823)

Jochem Heizmann

 

 

18.098.438

 

 

 

(19.254.055)

Gunnar Kilian (seit 13.04.2018)

 

703.228

 

703.228

 

 

 

Matthias Müller (bis 12.04.2018)

 

187.207

 

 

 

(612.807)

 

(30.065.068)

Andreas Renschler

 

5.249.526

 

20.109.236

 

 

(5.361.551)

 

(16.278.653)

Stefan Sommer (seit 01.09.2018)

 

270.997

 

270.997

 

 

 

Rupert Stadler (bis 02.10.2018)

 

379.726

 

 

 

(829.730)

 

(22.262.176)

Hiltrud Dorothea Werner (seit 01.02.2017)

 

953.404

 

1.872.035

 

 

(930.689)

 

(975.823)

Frank Witter

 

849.556

 

10.765.942

 

 

(692.743)

 

(10.214.190)

 

 

 

 

 

Im Vorjahr ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands

 

(54.091)

 

Summe

 

10.519.369

 

55.819.163

 

 

(10.872.088)

 

(125.387.318)