Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Im Geschäftsjahr 2018 konnte der Volkswagen Konzern seine Umsatzerlöse gegenüber Vorjahr steigern. Trotz weiterer Belastungen und Mittelabflüsse im Zusammenhang mit der Dieselthematik lag das Operative Ergebnis auf Vorjahr und die Netto-Liquidität im Konzernbereich Automobile auf einem weiterhin soliden Niveau.

Die Segmentberichterstattung des Volkswagen Konzerns umfasst gemäß IFRS 8 – entsprechend der internen Steuerung und Berichterstattung – die vier berichtspflichtigen Segmente Pkw, Nutzfahrzeuge, Power Engineering und Finanzdienstleistungen.

Das Segmentergebnis wird bei Volkswagen auf Basis des Operativen Ergebnisses bestimmt.

In der Überleitungsrechnung sind die Bereiche und sonstigen Geschäftstätigkeiten, die definitionsgemäß keine Segmente darstellen, enthalten. Dazu zählt auch die nicht allokierte Konzernfinanzierung. Die Konsolidierung zwischen den Segmenten (einschließlich der Holdingfunktionen) erfolgt ebenfalls innerhalb der Überleitungsrechnung. Die Zuordnung der Kaufpreisallokationen von Porsche Holding Salzburg und Porsche sowie Scania und MAN folgt deren Abbildung in den Segmenten.

Der Konzernbereich Automobile umfasst die Segmente Pkw, Nutzfahrzeuge und Power Engineering sowie die Werte der Überleitungsrechnung. Wir fassen dabei das Segment Pkw und die Überleitungsrechnung zum Bereich Pkw zusammen, für Nutzfahrzeuge und Power Engineering ist das Segment gleich dem Bereich. Der Konzernbereich Finanzdienstleistungen entspricht dem Segment Finanzdienstleistungen.

ANWENDUNG NEUER RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS

Zum 1. Januar 2018 trat die Pflicht zur Anwendung des IFRS 9 „Finanzinstrumente“ und des IFRS 15 „Umsatzerlöse aus Kundenverträgen“ in Kraft.

IFRS 9 ändert die Bilanzierungsvorschriften für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, für Wertberichtigungen von finanziellen Vermögenswerten und für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Teile der bisher im Finanzergebnis erfassten Effekte aus der Fair-Value-Bewertung von bestimmten Derivaten werden nun direkt in den Umsatzerlösen und im Sonstigen betrieblichen Ergebnis berücksichtigt. Daraus ergibt sich ein stärkerer Einfluss auf das Operative Ergebnis.

IFRS 15 fasst die Bilanzierungsvorschriften zur Umsatzrealisierung neu. In diesem Zusammenhang wurde auch der Ausweis der Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und abgegrenzten Schulden angepasst und eine Zuordnung zu denjenigen Funktionsbereichen vorgenommen, über die sie gebildet wurden.

Zudem waren Aufwendungen für einzelne Vertriebsprogramme umzugliedern.

Die beschriebenen Sachverhalte führten unter anderem zu Anpassungen der Vorjahreswerte der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Kosten der Umsatzerlöse, die Vertriebs- und Verwaltungskosten sowie das Sonstige betriebliche Ergebnis waren im Zusammenhang mit dem geänderten Ausweis aus der Auflösung von Rückstellungen anzupassen; aufgrund der Umgliederung von Aufwendungen für einzelne Vertriebsprogramme verringerten sich die Umsatzerlöse und Vertriebskosten. Das Operative Ergebnis blieb unverändert. Durch IFRS 9 wurden das Finanzergebnis und in der Folge auch das Ergebnis vor Steuern, die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie das Ergebnis nach Steuern geringfügig angepasst.

  (XLS:) Download

KENNZAHLEN 2018 NACH SEGMENTEN

Mio. €

 

Pkw

 

Nutz­fahrzeuge

 

Power Engineering

 

Finanz­dienst­leistungen

 

Summe Segmente

 

Über­leitung

 

Volkswagen Konzern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umsatzerlöse

 

188.088

 

36.656

 

3.608

 

34.782

 

263.134

 

−27.285

 

235.849

Segmentergebnis (Operatives Ergebnis)

 

12.245

 

1.971

 

−64

 

2.793

 

16.945

 

−3.025

 

13.920

in % der Umsatzerlöse

 

6,5

 

5,4

 

−1,8

 

8,0

 

 

 

 

 

5,9

Sachinvestitionen und aktivierte Entwicklungskosten

 

15.599

 

2.491

 

176

 

510

 

18.776

 

187

 

18.962

SONDEREINFLÜSSE

Sondereinflüsse umfassen bestimmte Sachverhalte im Abschluss, deren gesonderte Angabe nach Einschätzung des Vorstands nützlich ist, um den wirtschaftlichen Erfolg besser beurteilen zu können.

Im Berichtszeitraum ergaben sich im Operativen Ergebnis negative Sondereinflüsse im Zusammenhang mit der Dieselthematik in Höhe von −3,2 (−3,2) Mrd. € im Bereich Pkw. Sie resultierten im Wesentlichen aus den rechtskräftigen Bußgeldbescheiden der Staatsanwaltschaft Braunschweig (1,0 Mrd. €) und der Staatsanwaltschaft München II (0,8 Mrd. €), aus höheren Rechtsrisiken und Rechtsverteidigungskosten sowie aus höheren Aufwendungen für technische Maßnahmen.

ABFINDUNG AN DIE MINDERHEITSAKTIONÄRE DER MAN SE

Im Spruchverfahren zur Angemessenheit der Barabfindung und des Ausgleichsanspruchs an die Minderheitsaktionäre der MAN SE hat das Oberlandesgericht München Ende Juni 2018 rechtskräftig entschieden, dass der jährliche Ausgleichsanspruch je Aktie anzuheben ist. Die in erster Instanz vom Landgericht München I erhöhte Abfindung je Aktie wurde bestätigt.

Im August 2018 wurde der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der MAN SE außerordentlich zum 1. Januar 2019 gekündigt.

Bis zum 31. Dezember 2018 sind für Ausgleichszahlungen und den Erwerb angedienter Aktien Mittel in Höhe von 2,1 Mrd. € abgeflossen. Die in der Bilanz ausgewiesene Position „Minderheitsgesellschaftern gewährte Andienungs-/ Ausgleichsrechte“ reduzierte sich entsprechend.