46 Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats

  (XLS:) Download

 

2018

 

2017

 

 

 

 

 

Bezüge des Vorstands

 

 

 

 

Erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteile

 

13.051.264

 

14.337.116

Erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile

 

14.827.178

 

15.844.041

Komponente mit langfristiger Anreizwirkung

 

22.457.869

 

20.104.770

 

 

50.336.310

 

50.285.927

Bezüge des Aufsichtsrats

 

 

 

 

Erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteile

 

4.004.372

 

3.516.389

Erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile

 

534.614

 

270.450

 

 

4.538.986

 

3.786.839

ERFOLGSUNABHÄNGIGE VERGÜTUNG DES VORSTANDS

Die erfolgsunabhängige Vergütung des Vorstands setzt sich aus einer Festvergütung und Nebenleistungen zusammen. Seit 2018 wird die Übernahme von Mandaten bei Konzerngesellschaften nicht mehr gesondert vergütet, sondern ist mit der Vergütung abgegolten. Die Nebenleistungen resultieren aus der Gewährung von Sachbezügen. Dazu gehören insbesondere die Überlassung von Betriebsmitteln, zum Beispiel Dienstwagen, sowie die Übernahme von Versicherungsprämien. Steuern, die auf diese Sachbezüge entfallen, wurden im Wesentlichen von der Volkswagen AG getragen.

ERFOLGSABHÄNGIGE VERGÜTUNG UND KOMPONENTE MIT LANGFRISTIGER ANREIZWIRKUNG DES VORSTANDS

Die erfolgsabhängige Vergütung beinhaltet den Jahresbonus mit einjährigem Bemessungszeitraum. Die Komponente mit langfristiger Anreizwirkung enthält den Long Term Incentive (LTI) in Form eines sogenannten Performance-Share-Plans mit zukunftsbezogener dreijähriger Laufzeit. Die den amtierenden Vorstandsmitgliedern im Rahmen des Vergütungssystems in 2018 gewährten Performance Shares (134.956 Stück) hatten im Gewährungszeitpunkt einen Fair Value in Höhe von 22,5 Mio. € (Vorjahr: 20,1 Mio. €); dieser ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften in die Bezüge einzubeziehen.

Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG hat in seiner Sitzung am 22. April 2016 das Angebot der Mitglieder des Vorstands angenommen, für die im Zeitpunkt des Beschlusses aktiven Vorstandsmitglieder einen Anteil von 30 % der variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2015 zurückzubehalten und mittels virtueller Aktien unter den Vorbehalt der zukünftigen Aktienkursentwicklung zu stellen. Die sich daraus auf die Bezüge ergebenden Auswirkungen wurden entsprechend bereits in Vorjahren berücksichtigt.

Im Geschäftsjahr 2018 wurden für die Performance Shares Aufwendungen in Höhe von insgesamt 10,6 Mio. € (Vorjahr: 43,8 Mio. €) und für die virtuellen Aktien Erträge in Höhe von insgesamt 0,6 Mio. € (Vorjahr: Aufwand in Höhe von 2,0 Mio. €) erfasst. Diese stellen keine Bezüge im Sinne der handelsrechtlichen Regelungen dar und sind damit in den obigen Tabellen nicht enthalten.

An Mitglieder des Vorstands wurden wie im Vorjahr keine unverzinslichen Vorschüsse gezahlt.

BEZÜGE DES AUFSICHTSRATS

Als Ergebnis seiner turnusmäßigen Überprüfung der Aufsichtsratsvergütung schlug der Aufsichtsrat der Hauptversammlung 2017 eine Neugestaltung des Systems der Aufsichtsratsvergütung vor, das diese am 10. Mai 2017 mit 99,98 % der abgegebenen Stimmen beschlossen hat. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Volkswagen AG enthält danach nunmehr keine erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten, sondern besteht ausschließlich aus erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteilen. Die Vergütung für Aufsichtsratstätigkeiten bei Tochterunternehmen besteht unverändert teilweise aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Komponenten.

PENSIONSANSPRÜCHE UND LEISTUNGEN AN AUSGESCHIEDENE MITGLIEDER DES VORSTANDS

Am 31. Dezember 2018 betrugen die Pensionsrückstellungen für Mitglieder des Vorstands 55,8 Mio. € (Vorjahr: 125,4 Mio. €). Die Dynamisierung der laufenden Renten erfolgt analog der Dynamisierung des höchsten Tarifgehalts, sofern die Anwendung des § 16 BetrAVG nicht zu einer stärkeren Anhebung führt.

Im Zusammenhang mit ihrem Ausscheiden aus dem Vorstand wurden den Herren Blessing, Garcia Sanz, Müller und Stadler folgende Beträge zugesagt:

Für Herrn Blessing wurde

  • eine erfolgsunabhängige Komponente in Höhe von 3,8 Mio. €,
  • eine erfolgsabhängige Komponente in Höhe von 4,2 Mio. € sowie
  • eine Komponente mit langfristiger Anreizwirkung in Höhe von 3,9 Mio. € angesetzt.

Für Herrn Garcia Sanz wurde

  • eine erfolgsunabhängige Komponente in Höhe von 1,6 Mio. €,
  • eine erfolgsabhängige Komponente in Höhe von 1,8 Mio. € sowie
  • eine Komponente mit langfristiger Anreizwirkung in Höhe von 1,6 Mio. € angesetzt.

Für Herrn Müller wurde

  • eine erfolgsunabhängige Komponente in Höhe von 4,0 Mio. €,
  • eine erfolgsabhängige Komponente in Höhe von 6,6 Mio. € sowie
  • eine Komponente mit langfristiger Anreizwirkung in Höhe von 7,2 Mio. € angesetzt.

Für Herrn Stadler wurde

  • eine erfolgsunabhängige Komponente in Höhe von 3,2 Mio. €,
  • eine erfolgsabhängige Komponente in Höhe von 1,9 Mio. € sowie
  • eine Komponente mit langfristiger Anreizwirkung in Höhe von 1,8 Mio. € angesetzt.

Die Zahlung der vorgenannten Beträge an Herrn Stadler ist an den Verlauf und den Ausgang des Strafverfahrens geknüpft. Für die zugesagten Beträge haften die Volkswagen AG und die AUDI AG im Wesentlichen gesamtschuldnerisch.

Den früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen wurden 44,0 Mio. € (Vorjahr: 19,9 Mio. €) gewährt. Für diesen Personenkreis bestanden Rückstellungen für Pensionen von 324,0 Mio. € (Vorjahr: 269,0 Mio. €).

Die individuellen Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht innerhalb des Lageberichts erläutert. Dort findet sich auch eine ausführliche Würdigung der einzelnen Vergütungskomponenten inklusive des LTI in Form des sogenannten Performance-Share-Plans.